Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt keine Kennzeichnung für alles, was du mit KI machst. Er trifft drei Fälle: den Chatbot, der als Mensch durchgehen könnte, Bild, Ton und Video, die echt wirken, und Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne menschliche Kontrolle. Dein normaler Marketingtext ist nicht dabei.
Diese Seite zeigt die Prüfung offen, mit dem Wortlaut der Artikel daneben. Der gebrandete Pflichten-Zettel zum Ausdrucken und Abhaken liegt als PDF unten.
Seit wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI?
Zwei Daten zählen für einen normalen Betrieb. Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4, die KI-Kompetenz. Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50, die Transparenz. Beides steht im Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 113: Kapitel I und II, darin Artikel 4, ab dem 2. Februar 2025, Artikel 50 mit dem Hauptteil der Verordnung ab dem 2. August 2026.
Wer in Deutschland darüber wacht, steht seit dem 29. Juli 2026 fest. Mit dem Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz, kurz KI-MIG, ist die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung.
Mit der Unsicherheit bist du nicht allein. Von den Betrieben, die KI erwogen und bisher nicht einsetzen, nennen 62 Prozent Unklarheit über rechtliche Folgen als Grund, bei 10 bis 49 Beschäftigten sind es 64 Prozent (Statistisches Bundesamt, IKT-Erhebung 2025). Die Erhebung erfasst Unternehmen ab 10 Beschäftigten, Solo-Selbstständige sind nicht darin enthalten.
Welche drei Fälle trifft die Kennzeichnung?
Fall 1, dein Chatbot. Wer mit einer Maschine spricht, muss das wissen. Die Pflicht liegt beim Anbieter des Systems, und sie entfällt, wenn es „aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen natürlichen Person" ohnehin offensichtlich ist (Artikel 50 Absatz 1). Praktisch heißt das: Der Chat auf deiner Seite sagt am Anfang, dass hier eine KI antwortet.
Fall 2, Bild, Ton und Video, die echt wirken. Das ist der Deepfake-Fall, und hier liegt die Pflicht beim Betreiber, also bei dir. Die Verordnung definiert Deepfake als Inhalt, „der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde" (Artikel 3 Nummer 60). Ein KI-Avatar mit deinem Gesicht und deiner geklonten Stimme fällt genau darunter. Wie so ein Zwilling entsteht, steht in KI-Klon erstellen.
Fall 3, Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Wer solche Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit zu informieren, legt offen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Genau hier steht die Ausnahme, die den meisten Betrieben die Arbeit spart.
Dazu kommt eine vierte Pflicht, die dich nur mittelbar betrifft. Anbieter müssen synthetische Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen, und zwar „soweit technisch möglich" (Artikel 50 Absatz 2). Das ist Aufgabe des Werkzeugs, das du benutzt, nicht deine.
Muss ich einen Blogartikel kennzeichnen, den ich mit KI geschrieben habe?
In aller Regel nein. Die Pflicht aus Fall 3 entfällt, wenn die Inhalte „einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt" (Artikel 50 Absatz 4). Ein Artikel, den du selbst liest, änderst und freigibst, erfüllt das.
Das ist keine Erlaubnis zum Schludern. Wer eine erfundene Zahl stehen lässt, hat kein Transparenzproblem, sondern ein Wahrheitsproblem, und das regeln andere Gesetze. Die Regel lautet also: lesen, prüfen, verantworten. Wie du KI-Texte so überarbeitest, dass sie nach dir klingen statt nach Maschine, steht in Dein KI-Content klingt nach ChatGPT, nicht nach dir.
Umgekehrt gilt: Bei Bild, Ton und Video hilft dir die redaktionelle Kontrolle nicht. Diese Ausnahme steht ausschließlich im Text-Absatz. Ein Video mit künstlichem Gesicht bleibt kennzeichnungspflichtig, auch wenn du jedes einzelne Bild geprüft hast. Was das für Werbeanzeigen bedeutet und was Meta von sich aus labelt, steht in KI-Bilder in Meta Ads.
Wie muss eine Kennzeichnung aussehen, damit sie zählt?
Die Verordnung selbst nennt zwei Anforderungen. Die Information wird „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung in klarer und eindeutiger Weise" bereitgestellt, und sie muss den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen (Artikel 50 Absatz 5).
Im Alltag heißt das: sichtbar bei der ersten Wahrnehmung, nicht im Impressum und nicht hinter einem Klick. Ein eigener Absatz, keine Verschachtelung in einem Satz über etwas anderes. Und in der Sprache deines Publikums, für den deutschen Markt also deutsch. Der letzte Punkt ist unsere Lesart von „klar und eindeutig", keine ausdrückliche Vorgabe der Verordnung.
Wir führen die Kennzeichnung selbst durch. Unsere Reels zeigen einen KI-Zwilling mit geklonter Stimme, das ist der klarste Fall der ganzen Regelung. So sieht unsere Zeile aus, als eigener Absatz vor den Hashtags:
Video und Stimme: KI-generiert.
Wir nennen beides, weil Artikel 50 Absatz 4 den Ton ausdrücklich einschließt und unsere Stimme ein Klon ist.
Was kostet ein Verstoß, und trifft das kleine Betriebe?
Artikel 99 Absatz 4 nennt für Verstöße gegen Artikel 50 bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Für kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups dreht Absatz 6 diese Rechnung um. Dort gilt der jeweils niedrigere Betrag aus Prozentsatz oder Summe. Die Bundesnetzagentur formuliert das in ihrem Factsheet für KMU und Start-ups (Stand November 2025) genauso: Bei Verstößen werden die Interessen und das wirtschaftliche Überleben von KMU und Start-ups berücksichtigt.
Zum Einordnen: Die oberste Stufe mit 35 Millionen Euro oder 7 Prozent gilt für die verbotenen Praktiken nach Artikel 5, das ist eine ganz andere Liga. Für einen kleinen Betrieb ist die realistischere Sorge ohnehin nicht das Bußgeld, sondern der Wettbewerber, der eine fehlende Pflichtangabe abmahnt. Das ist unsere Einschätzung, kein Rechtsrat.
Was heißt KI-Kompetenz nach Artikel 4 für deine Leute?
Artikel 4 verlangt Maßnahmen, damit dein Personal „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt", gemessen an technischen Kenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und dem Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden. Die Bundesnetzagentur stellt auf ihrer Seite zur KI-Kompetenz ausdrücklich klar, was nicht verlangt ist: keine formalisierten oder standardisierten Trainings, keine externe Zertifizierung, kein KI-Beauftragter. Sie verweist stattdessen auf kostenlose Angebote wie den KI-Campus und die Mittelstand-Digital Zentren.
Praktisch reicht für einen kleinen Betrieb also: eine Stunde gemeinsam am echten Fall, eine Seite mit den Regeln, die bei euch gelten, und ein Datum, wann ihr das gemacht habt. Schreib es auf. Wer nichts aufgeschrieben hat, hat es im Zweifel nicht getan.
Was hier steht, ist unsere Lesart der Artikel und keine Rechtsberatung.
Der Pflichten-Zettel zum Ausdrucken und Ausfüllen gibt es oben über das Formular: die Einsatz-Übersicht zum Ankreuzen, je ein Feld für Chatbot, für Bild, Ton und Video und für Texte, dazu Zeilen für den Wortlaut deiner Kennzeichnung, für den Ort, an dem sie steht, für den Verantwortlichen und für das Datum eurer letzten Übung nach Artikel 4.
